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Allgemeine Geschäftsbedingungen
PharmaVision Manfred Ezel

Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluß von Verträgen zwischen Auftraggeber und Berater über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Leistungen des Beraters

2.1 Der Berater erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beratungsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Berater im einzelnen festgesetzt.
2.3 Der Berater erbringt Leistungen insbesondere in Form von Organisationsberatungen vor Ort.

Honorare und Kosten

3.1 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Umsetzungsbegleitung, und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.2 Reise und Aufenthaltskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Zusätzlich, und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden vor Durchführung der Einsatz von weiteren technischen Geräten (Videokamera, Beamer etc,)
3.4 Alle Leistungen gelten immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.5 Bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/3 bei Auftragserteilung, die restlichen 2/3 jeweils ohne Abzug innerhalb 7 Tagen nach Rechnungslegung, jeweils ohne Abzug zu zahlen.
3.6 Aufrechungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Beraters an den von diesem erstellten Werken (Analysen, Gutachten, Konzepte) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Beraters.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, daß den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken, Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3 Der Auftraggeber informiert den Berater vor und während der vereinbarten Analysen und Beratungen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Sollen Teile der Analyse, Gutachten und Konzepte vom Auftraggeber, Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Berater der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen Erfordernissen zu erzielen.
4.5 Der Berater verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind.
4.6 Der Berater ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.7 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Berater nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Berater unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Berater, den Termin anderweitig zu besetzen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden , sind bei Absagen bis zu 5 Tagen vorher 50% und bis zum vereinbarten Termin 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer3 zu zahlen.
Das vom Berater vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt, sonstige Kosten (z.B. Stornogebühren für Hotels etc.) werden gemäß Aufwand berechnet.

Allgemeine Bestimmungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen baldmöglichst mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für die Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Beraters, falls
a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inhalt hat oder
b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geschäftsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

© PharmaVision Manfred Ezel, März 2004